Die Hanfpflanze ist eine der vielseitigsten Pflanzen und gleichzeitig eine der ältesten Kulturpflanzen dieser Welt. Alleine 80 Wirkstoffe (Cannabinoide) kommen einzig in ihr vor und ein Grossteil davon ist nahezu unerforscht. Wir produzieren und verkaufen 100% legale Hanfprodukte und setzen uns für die Nutzung sowie Legalisierung dieser vielseitig einsetzbaren Pflanzen – für etwas mehr Lebensqualität und Gesundheit in dieser Welt – ein. Falls du dich ebenfalls engagieren willst dann besuche www.hanflegal.ch

Was ist Cannabidiol (CBD)?

In der Hanfpflanze finden sich über 80 Cannabinoide und über 400 andere Wirkstoffe. Die bisher wichtigsten Cannabinoide sind das berauschende Tetrahydrocannabinol (THC) und das nicht berauschende Cannabidiol (CBD), das zudem die psychotrope Wirkung des THC vermindert. CBD allein eingenommen verursacht keine Rauschwirkung – es ist im Gegensatz zu THC nicht psychotrop – weshalb es auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz in der Schweiz fällt (dazu unten mehr).

CBD ist das mengenmässig nach dem Hauptwirkstoff THC im Hanf am zweitstärksten vertretene Cannabinoid und gehört zu den Phytocannabinoiden. Die einzelnen Wirkungen der Substanz sind, wie auch die anderer Cannabinoide, noch nicht vollständig erforscht.

Rechtliches zu THC-armen Cannabis und CBD (Schweizer Recht)

Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter 1% sind in der Schweiz nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und dürfen unter Voraussetzung, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind vertrieben werden. Cannabis oder daraus bestehende Produkte, die einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt höher als 1% aufweisen, sind gemäss der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) aber nach wie vor verboten.

Quelle: httpss://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/sucht/cannabis/thc-armer-cannabis-cbd.html

Weiterführende Informationen zu den Cannabinoiden, zum Thema THC-armer Cannabis und CBD findest du im Netz. Die aktuelle Entwicklung bezüglich Regulierung in der Schweiz kannst du unter anderem auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verfolgen:  https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/gesuche-bewilligungen-im-bereich-sucht/gesetzliche-vorgaben-tabakprodukte.html

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